Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der RiV-Verband hat sich zum Ziel gesetzt mit nationalen und internationalen Therapeuten zu kooperieren. Interessierte finden kompetente Therapeuten und Berater zum Thema: Reinkarnation sowie ganzheitliche Anwendungsformen.
Der Verband distanziert sich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten und Empfehlungsseiten im gesamten www.rivverband.com Website incl. aller Unterseiten. Gleichfalls distanziert sich der RiV-Verband von den Inhalten der Kooperationspartner, die nicht Ihren Sitz in der Hauptgeschäftsstelle haben.
Wie unter anderem Website- und Werbegestaltung sowie Rechtsberatung oder Kooperationspartner anderer Portale.
Der RiV-Verband betont ausdrücklich,keinen Einfluß auf die Inhalte der gelinkten Seiten zu haben. Außerdem übernimmt der Verband keine Verantwortung über den Inhalt von Leserbriefen, Berichten, Meinungen und Stellungnahmen, Forumbeiträge, eingestellte Skripte, Aufträge an Kooperationspartner etc., Werbemaßnahmen
anderer Anbieter.
Verbandsmitglied ist derjenige, der den Verband vertraglich (Beitrittsantrag) beitritt und einen jährlichen Mitgliedsbeitrag entrichtet.
Mitglieder, die eine Ausbildung über den RiV-Verband erfolgreich durchgeführt haben.(*s. Nachtrag zu Ausbildungen), sind im 1. Jahr als Mitglied von der Mitgliedsgebühr befreit. Nach einem Jahr freie Mitgliedschaft verlängert sich die Mitgliedschaft, wenn nicht fristgerecht vier Wochen vor Ablauf des Mitgliedjahres gekündigt wird automatisch. Es erfolgt dann eine ordentliche fristgerechte Rechnungsstellung für das Folgejahr.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann vom Mitglied selbst oder vom RiV-Verband erfolgen. Eine Kündigungsbegründung ist nicht vorgesehen. Eine Kündigung erfolgt immer spätestens vier Wochen zum Ablauf eines Mitgliedjahres. Eine Kündigung muß fristgerecht zugestellt werden, maßgebend ist das Eingangsdatum. Eine Kündigung ist immer jährlich mit Ablauf eines Mitgliedjahres möglich. Beginn des Mitgliedjahres ist jeweils das Datum des Beitritts zum RiV-Verband. Eingezahlte Jahresbeiträge für das laufende Mitgliedsjahr werden bei vorgezogener Kündigung nicht und auch nicht teilweise zurückerstattet. Noch nicht erstattete Jahresbeiträge können nachgefordert werden.
Beiträge werden in Schriftform über Lastschriftverfahren im Inland (Deutschland) eingezogen. Auf elektronischem Anmeldeverfahren Deutschland, Österreich, Niederlande und Schweiz ist es erforderlich die AGB's durch Markierung auf dem elektronischen Anmeldeformular anzuerkennen.
Somit wird zugestimmt, dass die Zahlung des Jahresbeitrages per Lastschrift zur Fälligkeit eingezogen werden kann. Die Mitgliedsbeiträge der Nachbarländer werden durch Überweisungen vereinbart.
Die Bankdaten mit Angabe der IBAN und BIC-Nummer erhalten Sie am Ende der AGB's.
Die Angaben des Mitglieds sind bei Beitrittserklärung vollständig erforderlich.
Die Überweisung oder Lastschrift ist innerhalb von vier Wochen nach Beitritt fällig. Im Folgejahr vier Wochen vor Beginn des nächsten Mitgliedsjahres. Ausschlaggebend ist hier das Beitrittsdatum zur Mitgliedschaft. Eine Information über die Verlängerung eines Mitgliedjahres und Lastschrifteinzug erhält das Mitglied acht Wochen vor dem Abbuchungsdatum. Hier besteht die Möglichkeit der Fristwahrung zur Kündigung.
Der Zugang "Skripte" ist besonders geschützt, aus diesem Grund müssen die eingestellten Skripte zuvor von Klienten zur Veröffentlichung frei gegeben werden. Der RiV-Reinkarnations-Verband behält sich vor, dies nicht nachkontrollieren zu können.
Der RiV-Reinkarnations-Verband behält sich vor, Skripte und Material zum Einstellen auf die Seite des Verbandes nach Überprüfung abzulehnen. Gesonderte Gebühren für Werbung, z.B. Bannerschaltung, Werbebanner, Verlinkung werden separat berechnet und sind zeitgleich mit dem Mitgliedsbeitrag fällig.
Diese Beiträge werden gemeinsam mit den Mitgliedsbeiträgen in Rechnung gestellt und verlängern sich um
ein Jahr wenn keine rechtzeitige Kündigung von vier Wochen vor Ablauf des Mitgliedjahres vorliegt. Der RiV-Reinkarnations-Verband behält sich vor, gesonderte vereinbarte Leistungen, z.B. Werbemaßnahmen oder
Buchbestellung auf der Website gesondert von den Mitgliedsbeiträgen in Rechnung zu stellen.
Störungen im elektronischen Kommunikationsverkehr berechtigen keine Rückforderung von Zusatzleistungen oder Mitgliedsbeiträge. Der RiV-Verband wird diese Störungen beheben, eine Kündigung der Mitgliedschaft ist davon nicht berührt.
Nicht vom Verband angeforderte Schreiben, Berichte, Stellungnahmen, Manuskripte, Photos, etc. werden nicht an den Absender zurückgesandt. Es besteht kein Anspruch darauf.
Ausbildungsgebühren über den RiV-Reinkarnations-Verband: Die Ausbildungs- und Seminargebühren sind nach Anmeldung bis spätestens 14 Tagen vor Ausbildungsbeginn auf das angegebene Konto des RiV-Verbandes zu überweisen oder werden per Lastschrift eingezogen. Ausnahme davon ist die gesonderte Vereinbarung der Barzahlung bei Seminar- oder Ausbildungsbeginn, z.B. bei später Anmeldung. Bei Absage des vereinbarten Ausbildungsbeginns durch den Teilnehmer später als 14 Tagen vor Ausbildungsbeginn verbleiben 25 % der Seminargebühren bei dem Ausbilder. Der darüber hinaus gehende, bereits erstattete Betrag, wird rückerstattet.
Bei Absage der Ausbildung von Seiten des RiV-Reinkarnations-Verbandes wird der gesamte, bereits
gezahlte Beitrag zurückerstattet.
Sitz des Verbandes ist Köln. Die Postanschrift lautet:
RiV-Reinkarnations-Verband
50746 Köln
Postfach 71 06 03
Bankverbindung des RiV-Reinkarnations-Verband
Sparkasse KölnBonn
BLZ: 370 501 98
Kto: 190 129 3819
Bitte bei Auslandsüberweisungen angeben:
IBAN-Nr.: DE92 3705 0198 1901 2938 19
SWIFT/BIC: COLSDE33
Bei Streitfällen ist der Gerichts-Standort KÖLN.

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